Pflichten eines Kleingärtners im KGV 237

1. Befolgung der Vereinssatzung/Gartenordnung!!! und des Bundeskleingartengesetzes!!!!

2. Hinweise und Wissenswertes siehe  Webseite , Schaukasten am Parkplatz und an der Treppe.

3. Ruhezeiteneinhaltung!!!!!!!! Täglich von 13-15 Uhr Mittagsruhe und ab 19-7 Uhr Nachtruhe, Sonn-/Feiertags darf garkeine laute/störende Gartenarbeit durchgrführt werden.

4. Parzelle und Gartenhaus instandhalten , inklusive Zaun und Pfähle. Bei Bauvorhaben, immer den Vorstand informieren.

5. Mindestens 1/3 der Fläche muss dem Obst- und Gemüseanbau dienen. Ca. 1/3 der Fläche ergibt     sich aus Garten-Laube, Wege, Kompostplatz, Terrasse etc. Höchstens 1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, Teich etc.

6. 4 mal im Jahr an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen , bei Versäumniss (ohneAbmeldung) 100EuroStrafe!                                                                                                                                 mindestens 1 Mitglied pro Parzelle                                                     

7. 1 mal im Jahr an der Jahrehauptversammlung teilnehmen. mindestens 1 Mitglied pro Parzelle

8. 1-2 mal im Jahr, das Gemeinschaftsklo laut Aushang säubern. Bei Versäumnis 20 Euro Strafe!

9. Regelmäßig vor den Parzellenhecken den Weg von Unkraut befreien , bis jeweils zur Hälfte vom ganzen Weg.

10. Die Parzellenhecke 2 mal im Jahr zu bestimmten Zeiten auf 1,30 m zurückschneiden.

11. Ausgeliehenes Werkzeug/Geräte aus dem Vereinsschuppen, sauber und heil dokumentiert zurück stellen. Kaputte Geräte bitte melden!