Pflichten eines Kleingärtners im KGV 237
1. Jedes Vereinsmitglied geht sorgsam mit anderen Mitgliedern und der ganzen Gartenanlage um und hält sich an die Vereinssatzung und Gartenordnung. Verstöße gegen die Satzung und Gartenordnung sind dem 1.Vorsitzenden zu melden!
2. Hinweise und Wissenswertes siehe Webseite , Schaukasten am Parkplatz und an der Treppe.
3. Ruhezeiteneinhaltung!!!!!!!! Täglich von 13-15 Uhr Mittagsruhe und ab 19-7 Uhr Nachtruhe, Sonn-/Feiertags darf garkeine laute/störende Gartenarbeit durchgrführt werden.
4. Parzelle und Gartenhaus instandhalten , inklusive Zaun und Pfähle. Bei Bauvorhaben, immer den Vorstand informieren.
5. Mindestens 1/3 der Fläche muss dem Obst- und Gemüseanbau dienen. Ca. 1/3 der Fläche ergibt sich aus Garten-Laube, Wege, Kompostplatz, Terrasse etc. Höchstens 1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, Teich etc.
6. Vier Mal imJahr Gemeinschaftsarbeit , wer keine Zeit hat bitte rechtzeitig bei 1.Vorsitzenden melden und eventuell Vor- oder Nacharbeit leisten. Bei Versäumnis ohne Abmeldung “100 Euro” Strafe pro versäumte Tage auf Jahresrechnung.
7. 1 mal im Jahr an der Jahrehauptversammlung teilnehmen. mindestens 1 Mitglied pro Parzelle
8. Zur Gartensaison wöchentliche Abkipphaus Reinigung (melden wenn Putzzeug zu neige geht) und Mülleimerleerung der Mitglieder siehe Reinigungsplan, bei Versäumnis 20 Euro Strafe auf die Jahresrechnung.
9. Regelmäßig vor den Parzellenhecken den Weg von Unkraut befreien , bis jeweils zur Hälfte vom ganzen Weg.
10. Die Parzellenhecke 2 mal im Jahr zu bestimmten Zeiten auf 1,30 m zurückschneiden.
11. Selbstständige Vereins Gerätenutzung der Mitglieder aus Geräteschuppen , durch Eintragung in die Geräteliste. Defekte Geräte melden , bei unsachgemäßer Nutzung ist das Mitglied für die Reparatur/Neuanschaffung selbst zuständig.